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Prozesse: Gericht: Keine Aussagegenehmigung für Merkel und Seehofer

abendblatt.de
10.11.2022


Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der frühere Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dürfen nicht als Zeugen in einem Zivilprozess in Hamburg aussagen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden, wie es am Donnerstag mitteilte. Das Bundeskabinett habe ihnen im März 2022 zu Recht die dafür erforderliche Aussagegenehmigung verweigert, hieß es vom Gericht. Gegen den Beschluss könne Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
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